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Sonstige,Verein,EÜR

Meine Mandantin V ist ein eingetragener Verein mit allen vier Bereichen.  Die angegebenen Umsätze sind aus dem Corona-Jahr 2021! • Ideeller Bereich – Umsatz 830.000 € im Jahr 2021 (ca. 1 Mio. € im Jahr 2019) • Zweckbetrieb – Coronajahr 2021 Umsatz 360.000 € (ca. 1 Mio. € im Jahr 2019) • Vermögensverwaltung – unter 100 € im Jahr 2021 (im Jahr 2019 nicht gesondert gebucht) • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – unter 1.000 € im Jahr 2021 (im Jahr 2019 nicht gesondert gebucht) Wir haben das Mandat mit Beginn 1.1.2021 übernommen und von EÜR (bis 2020) auf Bilanz ab 2021 umgestellt. Nun hat sich die Geschäftsführung geändert und diese will aus Vereinfachungsgründen zur EÜR zurückgehen. Ist dies aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften und §§ der AO/des HGB möglich? Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar. Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
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