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Besteuerung Auszahlung,Rückdeckungsversicherung,Pension

Es ist zur Absicherung der Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen worden, die auch entsprechend in der Bilanz aktiviert ist (in Höhe von 93.000 €). Jetzt soll diese Versicherung gekündigt werden. Der Betrag, den die Versicherung auszahlt, beträgt ca. 160.000 €. Die Pensionszusage selbst wird erst in den nächsten Jahren ausgezahlt. Gibt es eine Möglichkeit, die Versteuerung des Überschusses aus der Rückdeckungsversicherung erst im Zeitpunkt der Auszahlung der Pensionszusage vorzunehmen, also den Differenzbetrag „einzufrieren“ bis zur Auflösung der Pensionsrückstellung?
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