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Sonstige,Steuerberatervertrag,Kündigung

A ist als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft angestellt. Er eröffnet eine eigene Gesellschaft und wirbt nach und nach Mandate ab. Die Mitarbeiter überführt er zum 01.06. auf die neue Gesellschaft. Die Mandanten haben regelmäßig ein unbeschränktes Dauermandat erteilt. Ein Mandant legt eine Kündigung mit einem Datum von April vor, die der Steuerberatungsgesellschaft im August zugeht. Frage: 1.) Zu welchem Zeitpunkt ist die Kündigung seitens des Mandanten wirksam? 2.) Wem steht die Vergütung für die geleisteten Arbeiten zu?
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