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Schülerin und Ferienjob,Sozialversicherung,Lohnsteuer

Wir möchten eine Schülerin (17 Jahre) in den Ferien als Aushilfe beschäftigen. Sie soll in den Ferien wöchentlich an zwei Tagen (Montag und Dienstag) je vier Stunden arbeiten für 12 € pro Stunde. Wir würden mit der Schülerin einen Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung abschließen. In diesem Vertrag würden wir die Arbeitszeiträume genau datumsmäßig für 2023 benennen. Im Vertrag würden wir regeln, dass für 2024 und Folgejahre die genauen Arbeitsdaten jährlich im Voraus datumsmäßig festgelegt werden. Sie soll auf diese Arbeitstage heruntergerechnet Urlaub bekommen. Die gesetzliche Kündigungsfrist soll gelten. Die Schülerin ist über ihre Eltern krankenversichert (Familienversicherung). 1. Liegt aus Ihrer Sicht ein Minijob (u.U. ein Minijob auf Abruf?) oder eine kurzfristige Beschäftigung vor, weil die Beschäftigungszeiträume benannt sind? 2. Sehen Sie in dieser Vertragsgestaltung ein sozialversicherungsrechtliches Problem (Krankenversicherung/Rentenversicherung)? 3. Ergeben sich Besonderheiten aus der Minderjährigkeit? 4. Könnten wir die Schülerin auf Basis ihrer Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 1 beschäftigen? Was wären die Folgen für die Sozialversicherung?
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