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Bilanzgewinn,Ausweis

Wie ist die GuV einer kleinen GmbH auszuweisen? Wann ist nach dem Jahresüberschuss ein Bilanzgewinn auszuweisen? Ist ein Bilanzgewinn überhaupt auszuweisen, wenn keine Ausschüttung etc. beschlossen wird? Wird der Bilanzgewinn ausgewiesen, weil die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss mit den Gewinnvorträgen aus den Vorjahren vorzutragen? Ist ein Bilanzgewinn auch in der Steuerbilanz auszuweisen?
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