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Pauschbeträge für Sachentnahmen,UG (haftungsbeschränkt),§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Unser Mandant ist eine UG. Hieran beteiligt sind der Geschäftsführer und seine Lebensgefährtin jeweils zur Hälfte. Die UG verkauft Essen/Trinken bei Events, ist also im Bereich Gastronomie tätig. Die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) bieten die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Ist dies auch bei dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fall, und wir können die Pauschalen verbuchen? Oder müssen hier gesonderte Aufzeichnungspflichten beachtet werden? Müssen für die Lebensgefährtin auch gesondert die Sachentnahmen erfasst werden?
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