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Sonstige,Steuergerater,Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Heute habe ich eine berufsrechtliche Frage. Wir sind eine reine Steuerkanzlei. Nun bekommen wir vermehrt Anfragen von Mandanten, die Mitarbeiter in Drittstaaten bzw. EU/EWR beschäftigen wollen. Daher folgende Frage: Dürfen wir zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dieser Mitarbeiter beraten?
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