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Selbstanzeige,Tatentdeckung

Eine neue Mandantin wohnt in Deutschland und bezieht zwei inländische Renten (Witwenrenten). Außerdem ist sie als Arbeitnehmerin bei einem niederländischen Unternehmen beschäftigt. Sie fährt arbeitstäglich zur Betriebsstätte in die Niederlande. Letztmalig hat die Dame eine inländische Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 abgegeben. Die niederländischen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung hat sie auch damals nie erklärt. Nun hat die niederländische Finanzbehörde ein Auskunftsersuchen an das hiesige Wohnsitzfinanzamt meiner Mandantin geschickt. Das deutsche Finanzamt wendet sich nun an meine Mandantin. Wurde hiermit auch das inländische Ermittlungsverfahren durch die Finanzverwaltung eröffnet? Ist damit der Weg zur Strafbefreiung durch Selbstanzeige blockiert?
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