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Gesellschafter-Geschäftsführer,50-%-Beteiligung,Sozialversicherung

Unsere Mandanten sind zu 50/50 an einer GmbH beteiligt und werden für diese als GF tätig. Die Rechtslage hat sich ja in der Vergangenheit geändert. Soweit wir wissen, sind beide als sozialversicherungspflichtig einzustufen. Ist dies korrekt? Wie ist der aktuelle Rechtsstand?
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