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verdeckte Sacheinlage,§ 19 Abs. 4 GmbHG

Im Rahmen einer Einzahlung einer ausstehenden GmbH-Einlage zahlt ein Gesellschafter im Jahr 2016 eine Bareinlage von 10.000 € an die Gesellschaft. Danach verkauft dieser Gesellschafter aus seinem Privatvermögen der GmbH ein Kfz zum Preis von 10.000 € und erhält diesen Betrag ausgezahlt. Es könnte so gesehen werden, dass die Gesellschaft dem Gesellschafter seine geleistete Bareinlage zurückzahlt. Zurzeit wird die Meinung vertreten, dass nach aktuellem Recht der tatsächliche Wert des Kfz angerechnet wird. Soweit das Kfz einen tatsächlichen Wert von mindestens 10.000 € hat, kann der Insolvenzverwalter einen Betrag der geleisteten Einlage nicht einfordern. Soweit der tatsächliche Wert des Kfz einen Betrag von beispielsweise 7.000 € ausmacht, kann der Insolvenzverwalter lediglich die Differenz von 3.000 € einfordern. Ich bitte um Mithilfe bei der Suche nach Fundstellen.
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