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§ 4 Abs. 2 EStG,Bilanzberichtigung

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantin (KG) hat in 2004 einen Aval Kredit über 100.000 CHF aufgenommen. Inzwischen valutiert der Kredit mit rd 200.000,00 Euro. Seinerzeit wurde der Avalkredit als Darlehen in der Bilanz aufgenommen. Dies ist meiner Ansicht nach falsch. Das Geld ist nicht geflossen. Es handelt sich um ein Versprechen der Bank in dieser Höhe zu bürgen. Es stellt sich für mich die Frage, ob und wie ich diesen Betrag aus der Bilanz bekomme. Freundliche Grüße K.G. Meyer
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