Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Urlaub,Schwerbehindert,Anspruch

Ein Arbeitnehmer reichte im Rahmen des Anstellungsverhältnisses den Schwerbehindertenausweis mit 50 % ein. Hiermit einher ging, dass hieraus ein zusätzlicher Sonderurlaub zu gewähren ist. Der Schwerbehindertenausweis war befristet bis April 2022. Ein Verlängerungsantrag wurde gestellt, vom Versorgungswerk abgelehnt, und man befindet sich im Widerspruchsverfahren. Das Arbeitsverhältnis endet zum 30.05.2023. Der Sonderurlaub für das Jahr 2022 wurde in Anspruch genommen. Der Arbeitnehmer vertritt die Auffassung, dass ihm der Sonderurlaub in den Jahren 2022 und 2023 zusteht, da er sich im Widerspruchsverfahren befindet. Wie ist die Rechtslage?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen