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§ 94 BGB,§ 3 WEG,§ 19 BauGB

Unser Mandant besitzt ein Grundstück, auf dem zwei Gebäude stehen. Eines der Gebäude (#1) bewohnt er selbst, das andere seine Tochter (#2). Das Gebäude 2 soll mit einem Anteil am Grundstück auf die Tochter übertragen werden. Gebäude 1 soll erst im Rahmen der Erbfolge übergehen und dann als steuerbefreites Familienheim im Todesfall von der Tochter weitergenutzt werden. Frage: Ist es für die jetzige Schenkung zwingend nötig, vorab eine Teilung des Grundstücks durchzuführen, um gezielt das Gebäude 2 mit anteilig genau definiertem Grundstücksteil übertragen zu können, oder reicht es, für die Tochter das Recht zur Teilung in die Urkunde aufzunehmen, auch wenn diese reale Teilung vorerst nicht durchgeführt wird?
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