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Sonstige,Buchführungspflichten,Aufbewahrungspflichten

Bei Durchsicht seines Archivs stellt Steuerberater K fest, dass einige Handakten von ausgeschiedenen Mandanten aus dem Jahr 2012 oder älter datieren. K plant, mit diesen Akten wie folgt vorzugehen: 1. Alle Unterlagen, welche Mandanten als Kapitalgesellschaften betreffen, welche bereits liquidiert wurden, werden vernichtet. 2. Steuerbescheide, welche vor dem 31.12.2012 datieren, werden gescannt und danach vernichtet. 3. Korrespondenz, welche vor dem 31.12.2012 datiert, wird gescannt und danach vernichtet. 4. Arbeitspapiere und Dokumente dazu, welche vor dem 31.12.2012 datieren, werden gescannt und danach vernichtet. Ist dieses von K geplante Vorgehen gesetzeskonform?
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