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ZPO,AktG,GmbHG,Geschäfte außerhalb des Unternehmenszwecks

Sehr geehrtes Taxpertise Team, Meine 2 Mandanten wollen je eine UG gründen in der sie jeweils zu 100 % Gesellschafter sind, diese soll hauptsächlich Vermögen verwalten. Die beiden UG sollen jeweils zu 50 % Gesellschafter einer weiteren UG sein. Wenn Muttergesellschaften der Holdings (bsp Mandant 1 und Mandant 2 UGs) gegründet wird, so verwendet wir ja für den Unternehmenszweck den Zweck der "Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte". Dürfen diese beiden UGs noch andere Unternehmenszwecke erfüllen, beispielsweise "Beratung von Unternehmen im Personalbereich"/ "Coaching" "Beratungen im Rahmen nicht genehmigungspflichtiger Beratungsdienstleistungen"? Oder dürfen diese UGs tatsächlich nur den einen Zweck der eigenen Vermögensverwaltung übernehmen, um die vollen steuerrechtlichen Möglichkeiten des Holding-Modells zu auszuschöpfen? Welche Konsequenzen für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ergeben sich daraus. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Lindner Stbin.
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