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Rücklagenkonto,Eigenkapital,Umbuchung

Mein Mandant ist 100-%-Anteilseigner einer GmbH & Co. KG, die im Jahr 2019 im Rahmen einer Ausgliederung übernommen worden ist. Hierbei wurden in der Gesamthand die Teilwerte angesetzt (Buchung gg. gesamthänderisch geb. RL) und mit einer neg. Ergänzungsbilanz egalisiert. Mein Mandant möchte nunmehr 50 % der Kommanditanteile verkaufen. Der Käufer möchte nur 1 € Kaufpreis zahlen. Kann die gesamth. geb. RL im Abschluss 2022 dem Kap. II (Verlustvortrag) oder besser noch dem Kap. III (Darlehen) meines Mandanten zugeordnet werden? Die neg. Erg.-Bilanz wird dann auch zu 50 % aufgelöst?
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