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GmbH Anteile,Gesellschafter,Vermächtnis

Ein Mandant ist am 18.11.2022 verstorben. Im Nachlass befanden sich 70%ige Beteiligungen an zwei GmbHs. Seine drei Kinder sind aufgrund letztwilliger Verfügung Erben zu gleichen Teilen. Diese Beteiligungen hat er im Wege eines Vorausvermächtnisses einem der Miterben zugewendet. Die Erbengemeinschaft ist noch nicht auseinandergesetzt. Meines Erachtens ist nun in den Körperschaftsteuererklärungen der beiden GmbHs für 2022 als Gesellschafter ab dem 19.11.2022 die Erbengemeinschaft anzugeben. Der durch das Vermächtnis begünstigte Miterbe sieht sich alleine als Gesellschafter. Welche Auffassung teilen Sie?
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