Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zweitwohnungsteuer,Verfassungsmäßigkeit

Unsere Mandantin ist verheiratet, Hauptwohnung ist in A und aus beruflichen Gründen hat sie eine Zweitwohnung in Frankfurt begründet (Aufnahme einer Prof. stelle). Sie hält sich dort an 3 Tagen pro Woche auf. Die Stadt will eine Zweitwohnungsteuer wegen der nicht vorwiegenden Nutzung festsetzen. Ist dies zulässig? Gibt es Urteile des BVerfG, welche angebracht werden können? Vorwiegende Nutzung heißt Nutzung pro Monat? Sie nutzt die Wohnung 3 Tage von 5 möglichen Arbeitstagen
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen