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GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer,Sozialversicherungspflicht,Mindestlohn

Minderheitengesellschafter einer GmbH, z. B. 20 %, ist neben dem Mehrheitsgesellschafter als Geschäftsführer bestellt; es bestehen keine Stimmrechtsverträge und keine Verwandtschaft; der Minderheitengesellschafter arbeitet ohne schriftlichen Arbeitsvertrag für seine GmbH und bekommt kein Entgelt; für uns stellt sich die Frage, ob hier Sozialversicherungspflicht vorliegt bzw. ob er einen Anspruch auf einen Mindestlohn hätte, der wiederum die Sozialversicherungspflicht auslöst.
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