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HGB,Entwicklungskosten,Aktivierung

Mandant A hat u. a. mehrere Patente entwickelt und beim Patentamt angemeldet. Die Entwicklungskosten hierfür wurden handelsrechtlich als selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter aktiviert. Gegen die Patente wird von einem Konkurrenzunternehmen Klage erhoben. Vorwurf ist, dass es sich nicht um Neuerungen handelt, die einen Patentschutz rechtfertigen. Für die Gerichtskosten und die anwaltliche Vertretung fallen hohe Kosten an. Sind diese Kosten ebenfalls als Entwicklungskosten im Handelsrecht als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu aktivieren?
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