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Sozialversicherungspflicht von Berufsträgern (WP/StB),Scheinselbständigkeit

Sachverhalt/Frage: Wie kann nach der Veräußerung einer (WP/StB/RA/Arzt)-Praxis eine überleitende Mitarbeit/Tätigkeit sozialversicherungsfrei ausgestaltet werden? Das LSG Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 17.03.2023 (Az. L 2 BA 38/22) eine auf freiberufliche Tätigkeit ausgelegte Mitarbeit verneint und ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis angenommen. Kann ein Angestelltenverhältnis angenommen werden, wenn ein WP/StB seine Praxis an einen reinen StB veräußert und dann als WP/StB freiberuflich überleitend tätig wird? Der erwerbende StB kann dem Veräußerer als WP (berufsrechtlich) keine Weisungen erteilen. Müsste der WP/StB seine StB-Zulassung zurückgeben, um als reiner WP weisungsfrei tätig werden zu können? Gibt es im Rahmen der überleitenden Tätigkeit überhaupt noch die Möglichkeit, freiberuflich tätig zu sein oder machen die Sozialversicherungsträger diese Möglichkeit (zukünftig) immer zunichte?
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