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GbR,Partnerschaftsgesellschaft,Umwandlung

Eine Rechtsanwaltskanzlei soll in einer Partnerschaftsgesellschaft weitergeführt werden. Die Gesellschafter sollen 50/50 Anteil am Gewinn haben. Kann der Firmenwert steuerneutral als Sonderbetriebsvermögen in die Gesellschaft eingebracht werden? Können die Forderungen, die nach und nach zufließen, weiterhin über das Sonderergebnis nach dem Zufluss versteuert werden?
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