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Erwerb eigener Anteile,GmbH

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Es geht um eine GmbH mit zwei Gesellschaftern (50:50). Nach dem Tod des einen Gesellschafters wurden dessen Anteile (rechtmäßig) eingezogen. Nun erhielt die Witwe des Verstorbenen mit notariellem Vertrag ein Auseinandersetzungsguthaben. Der Kaufpreis der eigenen Anteile liegt unterhalb des Nennbetrages. Frage: 1. Ist die Buchung erworbene eigene Anteile an Verbindlichkeit an Kapitalrücklage korrekt (z.B. 0819 an 0840 und 1610)? 2. Ist es richtig, dass der verbleibende Gesellschafter nun zu 100 % an der GmbH beteiligt ist? 3. Wie verhält es sich mit den Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der eigenen Anteile stehen? Handelt es sich hierbei um Betriebsausgaben in der Steuer- und Handelsbilanz?
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