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§ 248 HGB,selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter,Aktivierung

Der Mandant hat Entwicklungskosten für die Erstellung seiner Webseite und den über die Webseite nutzbaren Buchungssystemen und Datenbanken in Höhe von 34.000 Euro sowie Kosten für die Markteinführung und Markenentwicklung (ua Social Media Kampagnen) in Höhe von 39.000 Euro. Frage: Sind die genannten Betriebsausgaben für die IT-Entwicklung und die Marktentwicklung handelsbilanziell aktivierungsfähig?
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