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Sonstige,§ 175 AO,Bewertung Immobilie

SV: Am 19.08.2021 erging ein Bescheid des Finanzamts an den Stpfl. Dort wurde für ein Gebäude ein Wert von 900.000 € festgesetzt. Wie dieser Wert zustande kam, ist nicht bekannt. Im Januar 2023 hat das Finanzamt einen neuen Bescheid gem. § 175 AO erlassen, wo der Grundstückswert + Geb. mit 1.900.000 € festgestellt wurden. Am 07.06.2023 wurde das Gebäude für 1.450.000 € verkauft. Es wurde Einspruch eingelegt mit der Bitte um Ansatz des Verkaufspreises. Das Finanzamt lehnt diesen ab mit der Begründung dass er innerhalb eines Jahres nach Bewertungsstichtag feststehen muss. Da der Wert der Grundstücke aber in den letzten zwei Jahren (bis auf vielleicht die letzten drei Monate) nur gestiegen ist, wäre der Wert doch sogar eher niedriger im Jahr 2021 anzunehmen. Wie ist die Rechtslage?
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