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Sonstige,Spenden,Kürzung Gewerbesteuer

Unsere Frage bezieht sich auf die Verbuchung von Spenden eines Einzelunternehmers und die Kürzung dieser Spenden im Rahmen der Gewerbesteuer. Ein Einzelunternehmer spendet und leistet die Spende von seinem betrieblichen Bankkonto. Diese ist unserer Ansicht nach als Entnahme über das Fibu-Konto #1840 (SKR 03) zu verbuchen. Gilt diese Auffassung bei Einzelunternehmern immer? In welchen Fällen sind Spenden eines Einzelunternehmers über das Fibu-Konto #2383 etc. (SKR 03) zu verbuchen? Der Spendenabzug aus betrieblichen Mitteln für unserer Ansicht nach zu einer Gewerbesteuerkürzung im Rahmen der Gewerbesteuer. Gilt dies ausnahmslos für alle vom betrieblichen Bankkonto geflossenen Spenden oder nur für auf die Geschäftsanschrift lautende Spendenquittungen? Bzw. können vom betrieblichen Bankkonto abfließende Spenden mit Privatadresse in der Spendenquittung im Rahmen der Gewerbesteuer gekürzt werden? Besten Dank.
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