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Auslandssachverhalte,EStG,ErbStG i.V.m. Türkei,DBA-Türkei

Es kommen einige Mandatsanfragen: Ältere Türken, die in Deutschland leben und voll einkommensteuerpflichtig sind. Daus ergeben sich im Wesentlichen drei Hauptfragen: 1) Wie sind Mieteinkünfte aus Immobilien in der Türkei in D zu berücksichtigen? 2) Wie sind Renteneinkünfte aus der Türkei in D zu berücksichtigen? 3) Wie sind Kapitaleinkünfte aus der Türkei in D zu berücksichtigen? 4) Erbschaften und Schenkungen in/aus Türkei – ErbSt für in D Ansässige?
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