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Sonstige,Grundsteuer,Bodenrichtwert

Für ein direkt an ein Wohngebiet angrenzendes unbebautes Grundstück (ca. 10.000 qm), auf welchem sich nur Wald und Wiese befinden und welches kein Bau- oder Bauerwartungsland ist, wurde der Bodenrichtwert in gleicher Höhe festgesetzt wie für die benachbarten Grundstücke, welche mit Wohnhäusern bebaut sind. Gibt es die Möglichkeit, bei der nun zu erstellenden Feststellungserklärung (Baden-Württemberg) einen anderen als den ausgewiesenen Bodenrichtwert anzusetzen?
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