Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Patent,immaterielles Wirtschaftsgut,Bewertung

GmbH A hat ein Patent entwickelt und die Entwicklungskosten handelsrechtlich zutreffend mit 450.000 € aktiviert. Die AG B kauft dieses Patent mit folgender Maßgabe: Kaufvertrag vom 30.06.2022, Gesamtkaufpreis 400.000 €. Das Patent wird am 01.07.2022 auf AG B übertragen, ein Betrag in Höhe von 250.000 € wird sofort fällig. AG B verpflichtet sich, innerhalb der nächsten 15 Monate erste Produkte, die auf dem Patent basieren, zu produzieren (Meilenstein 1). Ist der Meilenstein erreicht, wird ein Betrag in Höhe von 100.000 € fällig. AG B verpflichtet sich, innerhalb von 24 Monaten Produkte, die auf dem Patent basieren, im Markt einzuführen (Meilenstein 2). Ist der Meilenstein erfüllt, wird der Rest in Höhe von 50.000 € fällig. Sollte Meilenstein 1 und/oder 2 nicht erfüllt werden, wird das Patent kostenfrei zurückübertragen. Die bis dahin gezahlten Beträge sind von der GmbH A nicht zurückzuzahlen. AG B darf das Patent bis zur Erfüllung des Meilensteins 2 nutzen, aber nicht verkaufen, übertragen, abtreten. Fragen: Wann ist handels- und steuerrechtlich der Gewinn realisiert: im Jahr 2022 oder bei Erfüllung der Meilensteine? Sind die Zahlungen bis zur Erfüllung des Meilensteins 2 als erhaltene Anzahlungen zu aktivieren? Ist handelsrechtlich eine Drohverlustrückstellung zu bilden? Ist ggf. eine TW-AfA vorzunehmen? Ist die Lieferung erst mit Erfüllung des Meilenstein 2 getätigt und die Umsatzsteuer somit erst im Zeitpunkt der geleisteten Teilzahlungen fällig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen