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Abgrenzung Einkunftsarten,Übungsleiterpauschale,Scheinselbständigkeit

Es besteht folgender Sachvethalt: Eine private, nicht gemeinnützige Einrichtung (GmbH) bietet Fortbildungen im Bereich der Pflege an. Dafür gibt es folgende nicht angestellte drei Mitwirkende mit folgender Vergütung: – ein externer Vortragender – 4.000 € – eine externe Unterstützung für den Vortragenden – 400 € – ein Proband – 75 € Frage: Wie ist die Vergütung zu versteuern? Eigene Einschätzung: Keine Freibeträge nach § 3 Nr. 26 und § 26a EStG, da die Gesellschaft nicht gemeinnützig ist. Für externe Vortragende und externe Unterstützung für den Vortragenden normale Steuerpflicht mit notwendiger Angabe in der privaten Steuererklärung. Für Proband Steuerfreiheit nach § 22 Nr. 3 EStG, da Vergütung nur 75 €.
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