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Unternehmensnachfolge,Handwerk,Betriebsaufspaltung,§ 15 EStG

Ein Mandant betreibt zurzeit einen Handwerksbetrieb in Form eines Einzelunternehmens. Die Überlegung ist eine GmbH neu zu gründen, um die Nachfolgeregelung möglicher Verkauf des Betriebes einfacher zu gestalten. Die eigenen Kinder sind an einer Übernahme des Betriebes nicht interessiert. In dem Einzelunternehmen sind ein Grundstück mit Werkstatt sowie Maschinen und Fahrzeuge enthalten. Das Grundstück mit Werkstatt soll im Einzelunternehmen verbleiben und an die GmbH verpachtet werden. Hierdurch würde eine klassische Betriebsaufspaltung entstehen. 1. Wäre es grundsätzlich sinnvoller eine Neugründung (Bargründung) oder eine Sachgründung durchzuführen? 2. Laufende Bauvorhaben: Die Einzelfirma wurde mit dem Bauvorhaben beauftragt. Ist es möglich, dass die GmbH diese Bauaufträge abwickelt und diese auch direkt in Rechnung stellt. Könnte es zu Problemen in Bezug auf Datenschutz und mögliche Reklamationen kommen? 3. Wie erfolgt der Übergang der Arbeitnehmer aus dem Einzelunternehmen zur GmbH?
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