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Sozialversicherungspflicht von Kommanditisten,Kommanditisten als Arbeitnehmer

An einer GmbH & Co. KG sind der Kommanditist A mit 80 % und der Kommanditist B (70 Jahre alt u. bezieht die gesetzl. Altersrente) mit 20 % beteiligt. A ist zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer (beteiligt mit 80 %) der GmbH, die Komplementär der KG ist. Als Tätigkeitsvergütung in der GmbH & Co. KG erhält A mtl. 3.000 € und B mtl. 250 €. Unsere Frage: Unterliegen die Tätigkeitsvergütungen von A und B der Sozialversicherungspflicht? Würde sich an der Sozialversicherungspflicht etwas ändern, wenn die 3.000 € und die 250 € mtl. nicht als Tätigkeitsvergütung, sondern als Vorwegentnahmen auf den zu erwartenden Gewinn behandelt werden?
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