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Eigenkapital,Handelsbilanz,Steuerbilanz

Ich habe ein Mandat übernommen, eine GmbH & Co, KG mit einem Kommanditisten (100% Beteiligung). In der Handelsbilanz werden die entnahmefähigen Gewinne des Kommanditisten als Verbindlichkeit ausgewiesen. Das ausgewiesene Eigenkapital umfasst nur die geleitete Haftungseinlage des Kommanditisten. So würde ich das nach dem Mehrkontenmodell auch machen. Jetzt habe ich aber gesehen, dass das Kaptal des Kommanditisten in der Steuerbilanz komplett als Eigenkapital ausgewiesen wurde. Betragsmäßig identisch (Einheitsbilanz). Das Verbindlichkeitskonto besteht in der Steuerbilanz nicht. Handelsbilanz: Eigenkapital Teilhafter: 50.000 € (Gründungseinlage des Kommanditisten) Verbindlichkeiten ggü. Teilhafter: 120.000 € (Nicht entnommene Gewinne) Steuerbilanz: Eigenkapital des Kommanditisten: 170.000 € Kann man das so machen? Was ist mit dem Maßgeblichkeitsgrundsatz? Kann ich das Kapital des Kommanditisten in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich beurteilen? Handelsbilanz = Fremdkapital, Steuerbilanz = Eigenkapital?
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