Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Altersteilzeit,Voraussetzung,Rückstellungsbildung

Eine Arbeitnehmerin schließt im Januar 2023 einen Vertrag mit dem Arbeitgeber mit folgendem Inhalt ab: Die Arbeitnehmerin scheidet zum 30.06.24 aus dem Unternehmen aus und betragt gesetzliche Altersrente für langjährig Versicherte. Die Arbeitnehmerin erhält für die aktive Arbeitszeit vom 31.01.23 bis 20.12.23 bei voller Arbeitszeit das normale Gehalt bezahlt. Ab 21.12.23 wird eine passive Arbeitszeit vereinbart dahingehend bis zum 30.06.24 werden die Bezüge ohne Arbeitszeit weiter bezahlt. Dafür verzichtet die Arbeitnehmerin auf ihren Jahresurlaub 2023 und 2024 ingesamt ca. 40 Arbeitstage im Gegenzug. Der Urlaub wird auf die Freistellung angerechnet. Kann der bilanzierende Arbeitgeber zum 31.12.23 aufgrund der Vereinbarung die restlichen Gehaltszahlungen in einer Rückstellung bereits in der Bilanz 2023 einstellen? Inwieweit gilt hier das BMF, Schreiben v. 28.3.2007 - IV B 2 - S 2175/07/0002, BStBl 2007 I S. 297 NWB UAAAC-41644 anlag? Wie ist diese Rückstellung wenn möglich zu berechnen und einzustellen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen