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Überbrückungshilfe,Verbundunternehmen,Umsatz

Uns wurde in einem Fall der Beantragung von Überbrückungshilfen ein Ablehnungsbescheid zugestellt, Grund Familienbeziehungen, also verbundene Unternehmen. Es gibt insgesamt vier Firmen, davon haben zwei Anspruch, eine Firma war immer knapp darunter, Hilfen zu bekommen, und einer Firma ging es blendend. Nun überlegen wir den Weg der Klage, aber auch, wie es bei verbundenen Unternehmen aussehen würde. Frage, da wir aus den FAQ nicht komplett schlau werden: Wird bei verbundenen Unternehmen wirklich alles kumuliert? Es wird auf Umsätze und AN verwiesen. Denn das gut laufende Unternehmen hat z.B. keinen einzigen Monat mit 30 % Umsatzeinbruch, was z.B. als Voraussetzung der Ü-Hilfe III–IV gilt; aber wenn man alle Firmen zusammennimmt, dann kommt man auf mind. 30 % in einem Monat. Übersehen wir hier etwas? 
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