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Nachtragsliquidation,Bilanzen,Steuererklärungen

Ich habe eine gemeinnützige GmbH betreut, die 2017 liquidiert und 2018 endgültig im Handelsregister gelöscht wurde. Im Jahr 2020 erbt diese gelöschte gGmbH ein nicht unbeträchtliches Vermögen mit etlichen Auflagen. Es wird eine Nachtragsliquidation beschlossen, ein Liquidator bestellt usw. Der Liquidator fragt nun Folgendes: Laut Beschluss des Gerichts hat die wiederauferstandene GmbH das Vermögen (Wertpapiere, Gold, Bargeld, etlichen Hausrat etc.) aufzunehmen und an die Miterben zu verteilen, für alle eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben etc. Mehr steht nicht im Beschluss. Damit ist der Liquidator auch fertig und würde gern das Restvermögen verteilen. Wir stehen jetzt vor der Frage: Muss die GmbH neben den vom Gericht auferlegten Tätigkeiten im Rahmen der Erbschaft auch wieder eine Eröffnungsbilanz erstellen, dann fortlaufend bis zur Löschung Jahresabschlüsse erstellen und Steuererklärungen abgeben? Dann müsste der Liquidator dies ja noch aus der Erbmasse bezahlen und könnte erst dann die Verteilung des Vermögens vornehmen.
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