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Grundsteuer,LUF,Halle

Im Folgenden geht es um eine Frage bzgl. der Grundsteuererklärung im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 01.01.2022: Unser Mandant - A-GbR - betreibt eine aktive Landwirtschaft und erzielt somit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Auf der Hofstelle befindet sich u. a. eine Maschinenhalle, welche die A-GbR errichtet hat. Der Grund und Boden gehört Frau F (Beteiligte an der A-GbR), weshalb es sich somit um ein Gebäude auf fremden Grund und Boden handelt (A-GbR ist Eigentümer Gebäude, F ist Eigentümer GruBo). Da die A-GbR ausschließlich Landwirtschaft betreibt, sind die Gebäude u. E. grundsätzlich mit dem Flächenwert über die Hofstelle abgegolten. Als Nutzungsart ist somit für die Halle in der Grundsteuererklärung für den Wirtschaftsteil des Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb "Hofstelle" anzugeben. Nun kommt die Besonderheit: Einen Teil der Halle vermietet die A-GbR an die B-GmbH, welche eine Biogasanlage betreibt und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Wie bereits aufgeführt sind die Gebäude-/Gebäudeteile, welche landwirtschaftlich genutzt werden, nach unserem Kenntnisstand grundsätzlich als Nutzungsart Hofstelle in der Grundsteuererklärung für den Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft anzugeben. Gilt dies auch für den Teil, welcher an die B-GmbH vermietet wird? Zur Nutzung der Halle können wir Ihnen folgendes mitteilen: Der Teil der Halle, welcher an die B-GmbH vermietet wird, wird von dieser als Unterstand für einen Mähdrescher (gehört der B-GmbH) sowie für andere Maschinen genutzt. Der restliche Teil der Halle wird von der A-GbR als Lager für Kartoffeln, etc. genutzt. Vom Finanzamt wurde uns mitgeteilt, dass die Halle als Grundvermögen (Gebäude auf fremden GruBo) zu erklären ist, sofern diese gewerblich genutzt oder an einen Gewerbebetrieb verpachtet wird. Leider konnten wir diesbezüglich keinen Gesetzestext o. ä. finden. Unsere Frage ist daher folgende: Ist der Teil der Halle, welcher an die B-GmbH vermietet wird, tatsächlich als Grundvermögen (Gebäude auf fremden GruBo) zu erklären (auch wenn diese als Unterstand für Mähdrescher/landwirtschaftliche Maschinen genutzt wird)? Oder ist der Teil der Halle, welcher an die B-GmbH vermietet wird ebenfalls (wie der Rest der Halle) als Hofstelle zu erklären, da landwirtschaftliche Maschinen von der B-GmbH dort gelagert werden (obwohl diese keine Landwirtschaft betreibt)?
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