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Teilbetriebsveräußerung,Einkommensteuer,Umsatzsteuer,§ 16 EStG,§ 1 Abs. 1a UStG

Mein Mandant Herr M hat seinen Gewerbebetrieb Kachelofen- und Luftheizungsbau zum 31. März 2023 veräußert. Bereits in den Vorjahren hat er in ganz geringem Umfang (ca. 10.000,00 € jährlich) Tiersärge hergestellt und veräußert (eine Buchführung/eine Gewinnermittlung). Diesen Teilbetrieb möchte er gern fortführen. Bekommt er unter dieser Konstellation die Begünstigung nach § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG für die Veräußerung des Betriebes Kachelofen- und Lüftungsbau? Handelt es sich dabei um eine Betriebsveräußerung im Ganzen im Sinne § 1 Abs. 1a UStG?
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