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Sonstige,Veräußerung Betrieb,Haftung

Mein Mandant hat eine GmbH & Co. KG. Er möchte das aktive Geschäft auf eine GmbH übertragen. Er hat kaum laufende Verträge mit Kunden oder mit Lieferanten, also quasi nur Tagesgeschäft. Hintergrund oder Hintergedanke ist, dass möglichst kein Haftungsrisiko auf der KG verbleiben soll. Die Maschinen, mit denen er produziert, sowie das Personal würde ich per Unternehmenskaufvertrag von der KG an die GmbH verkaufen, genauso die Kundendatei und entsprechende Unterlagen. Bei der KG ergäbe sich ein entsprechender Veräußerungsgewinn, der aber vermutlich zu gering ist für §§ 16, 34 EStG (zumal es noch eine andere KG gibt mit Immobilien und stillen Reserven). Sehen Sie da außer den üblichen Haftungen nach der AO dem Finanzamt gegenüber weitere Haftungen für die verkaufende KG? Wäre die Betrachtung anders, wenn als GmbH die bestehende GmbH, die bislang Komplementärin der KG ist, genommen wird?
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