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§ 9 GrEStG,übernommene Leistungen

A erwirbt mit notariellem Kaufvertrag bebautes Grundvermögen. Der Kaufpreis lt. Kaufvertrag beträgt insgesamt 1.119 T€ und setzt sich lt. Kaufvertrag wie folgt zusammen: Gebäude und Grundstück 1.000 T€ bewegliches Anlagevermögen (Silotechnik) 100 T€ USt auf AV 19 T€ Im Kaufvertrag hat sich der Käufer ferner verpflichtet, auf dem Kaufobjekt befindliche technische Anlagen (Silos, Förder- und Betriebstechnik) binnen fünf Jahren zurückzubauen (Rückbauverpflichtung). Die Rückbauverpflichtung wird im Kaufvertrag mit 300 T€ bewertet. Sollte der Rückbau binnen fünf Jahren nicht bzw. nur teilweise erfolgen, ist vom Käufer ein entsprechender Betrag bis max. 300 T€ an den Verkäufer zu zahlen. Das FA setzt Grunderwerbsteuer auf Grundlage folgender Gegenleistung fest: Kaufpreis 1.119 T€ Rückbauverpflichtung 300 T€ bewegliches AV (netto) ./. 100 T€ Wert der Gegenleistung 1.319 T€ Frage: Zu Recht? Ist also die Rückbauverpflichtung und die USt auf das AV Bestandteil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung?
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