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Erbfall,§ 1 Abs. 2a GrEStG,Behaltensfrist

Frage: Einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (einziger Zweck ist die Grundstücksvermietung) gehört eine Gewerbeimmobilie seit 20 Jahren. Gesellschafter der GmbH ist Vater V ebenso wie 100%iger Kommanditist. Vater V verstirbt im Juli 2016. Erben der Gesellschaft werden die beiden Kinder U und N zu je 50 %. Im April 2019 wird das Grundstück verkauft. Grunderwerbsteuer fällt beim Käufer an. Die Gesellschaft wird noch im April aufgelöst. Löst dieser Vorgang rückwirkend für die Erben Grunderwerbsteuer im Jahr 2016 aus?
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