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Übertragung,Steuerfreiheit,Eltern

Die Kinder A und B übertragen entgeltlich im Rahmen eines Tauschgeschäfts Immobilienbesitz an ihre Eltern. Greift hier auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 EStG für Verwandte in gerader Linie oder gilt dies nur für die Übertragung der Eltern an die Kinder?
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