Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 3 Nr. 3 GrEStG,§ 1 Abs. 5 GrEStG

A + B sind Geschwister und führen zusammen als Erbengemeinschaft u. a. neben einem verpachteten Weinbaubetrieb auch einen Vermietungsbetrieb von zwei Ferienhäusern mit Gästezimmern. Die beiden Betriebe werden einheitlich in der Rechtsform der GbR betrieben. Die Geschwister sind jeweils zu 50 % an der GbR beteiligt. Beide Ferienhäuser sind etwa gleich groß und gleich ausgestattet. Das Ferienhaus 1 wurde bereits zu Lebzeiten von der Mutter und dem Vater auf die beiden Kinder A + B schenkweise übertragen. Nach dem Tod der Mutter wurde der Vater Alleinerbe des Ferienhauses 2 und des Weinbaubetriebs. Mit dem Tod des Vaters gingen dann sowohl der WB-Betrieb als auch das Ferienhaus 2 auf die Geschwister A + B über. Die Geschwister wollen nun i.R. einer Erbauseinandersetzung die beiden Ferienhäuser 1 + 2 trennen, so dass jeder der beiden auf eigenen Namen und Rechnung das jeweilige Ferienhaus weiter vermieten kann. Die Verpachtung des WB wird weiterhin gemeinschaftlich als GbR fortgeführt. Fällt bei Aufteilung der beiden Ferienhäuser Grunderwerbsteuer an?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen