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§ 3 GrEStG,§ 5 GrEStG,§ 6 GrEStG

Hintergrund ist, dass die Eltern den Grundbesitz auf ihre zwei Kinder übertragen wollen. Wenn der Grundbesitz an beide Kinder zu je 1/2-Anteil übertragen werden würde, so würde dann ein grunderwerbsteuerrechtlicher Tatbestand entstehen, wenn eines der Kinder seinen Anteil in Zukunft auf den anderen verkaufen will. Schenkt er dem Geschwisterkind seinen Anteil, wird Schenkungsteuer fällig. Möglich wäre eine Gründung einer Grundstücks-GbR mit den beiden Geschwistern, die dann den Grundbesitz von den Eltern geschenkt erhalten. Im Lauf der Zeit könnte dann ein Kind Anteile bis zu einer Höhe von 89,9 % übertragen erhalten, ohne dass dies Grunderwerbsteuer auslöst. Dies bedeutet also, dass dann eines der beiden Kinder von seinem 50%igen Anteil bis zu 39,9 % auf den anderen übertragen kann und auch dafür ein Entgelt verlangen kann, ohne dass dadurch Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Nach Ablauf von zehn Jahren tritt dann derjenige, der den geringeren Anteil behalten hat, aus der GbR aus. Es entsteht dann nur noch eine Grunderwerbsteuer nach dem Verkehrswert von 10,1 %, also dem zuletzt übergegangenen Anteil. Ist das so richtig? Welche vertraglichen Regelungen kann man für den Fall des Todes eines der beiden Gesellschafter treffen? Kann man hier eine Nachfolgeklausel derart in den Vertrag mit aufnehmen, nach dem die Gesellschaft mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird? Löst das eventuell Grunderwerbsteuer aus?
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