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§ 6a GrEStG,abhängiges Unternehmen

An der E-GmbH sind beteiligt: bis 29.12.2020 B zu 50 % und P zu 50 %; ab 30.12.2020 M-GmbH zu 88 % sowie B und P zu je 6 %. An der M-GmbH sind B und P zu je 50 % beteiligt. Es handelt sich um eine Holding. Die E-GmbH ist operativ in zwei unstrittig vorhandenen Teilbetrieben tätig. Zudem hat sie Grundbesitz (MFH), den sie an fremde Dritte zu Wohnzwecken vermietet. Nun soll die E-GmbH gespalten werden. Die neue E2-GmbH hat dieselbe Eigentümerstruktur wie die E-GmbH (88 % M-GmbH sowie je 6 % für B und P). Durch eine vertragliche Besonderheit ist es nicht möglich, den Grundbesitz in der bisherigen GmbH zu belassen. Daher muss der Grundbesitz zwingend dem abzuspaltenden Teilbetrieb zugeordnet werden und ist anschließend im Besitz der E2-GmbH. Ist der Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig?
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