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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG

Im Oktober 2018 hatten zwei Gesellschafter ihre GmbH-Anteile (68 % und 32 %) an drei neue Gesellschafter, die zu je 1/3 die Anteile erwarben, verkauft. Die GmbH verfügt über Grundbesitz von ca. 1 Mio. € (Verkehrswert). Nun kaufte einer der drei neuen Gesellschafter im Jahr 2021 den Anteil des Dritten, der dann ausschied, sodass er nun 2/3 der Anteile besaß (Notarvertrag 04/21, Übergang nach Zahlung letzter Rate in 11/21). Derselbe Gesellschafter möchte jetzt im April 2022 auch den weiteren Anteil von 1/3 übernehmen und hätte dann 100 %. Frage: Ist jetzt rückwirkend Grunderwerbsteuer fällig?
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