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§ 3 Nr. 6 GrEStG,abgekürzter Weg

Unser Mandant beabsichtigt, eine Immobilie (A) an den Sohn 1 zu übertragen. Als Ausgleichsleistung soll der Sohn 1 eine andere kleinere Immobilie (B) an den Sohn 2, seinen Bruder, übertragen. Schenkungsteuerlich wird die Übertragung der Immobilie (B) als von den Eltern übertragen angesehen, so dass die schenkungsteuerlichen Freibeträge der Eltern anzuwenden sind. Wie sieht es hingegen mit der Grunderwerbsteuer aus? Wird die Gegenleistung/Ausgleichsleistung zur Immobilienübertragung von Sohn 1 an Sohn 2 als nicht in Geld geleistete Ausgleichszahlung grunderwerbsteuerpflichtig?
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