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§ 1 GrEStG,Scheidung

Gesellschafter der R-GmbH, Sitz in Brandenburg, sind – Herr S: 75 %, – Frau S: 25 %. Die R-GmbH ist im Immobilienbereich tätig. Der Buchwert der Immobilien beträgt rd. 2,6 Mio. €. Die R-GmbH ist ferner an Immobilien-Unternehmen beteiligt. Im Zuge einer Scheidung will Frau S nun ihre Anteile an Herrn S verkaufen. Zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer ist folgendes Vorgehen angedacht: Herr S verkauft 15 % an seine Lebensgefährtin Frau T. Die Anteile von Herrn S verringern sich dadurch auf 60 %. Anschließend (kurz darauf) verkauft Frau S ihre Anteile an Herrn S. Die Anteile von Herrn S erhöhen sich dadurch auf 85 %. Kann hierdurch die Entstehung von Grunderwerbsteuer vermieden werden?
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