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Treuhandvertrag,Zurückübertragung

Die A GmbH hat im Rahmen eines Treuhandvertrags den B beauftragt, die A-AG zu gründen. Danach hält der B für die A GmbH 100 % der Aktien. Jahre später erwirbt die A-AG Grundstücke und verpachtet diese. Nun will die A-GmbH den Treuhandvertrag mit dem B beenden. Löst die Auflösung des Treuhandvertrags Grunderwerbsteuer aus?
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