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§ 1 Abs. 3 GrEStG,Verkürzung der Beteiligungskette

Sachverhalt: Die M-GmbH ist zu 100 % an der T-KG beteiligt. Die T-KG ist wiederum zu 100 % an der E-GmbH beteiligt. Die E-GmbH soll nun unter die M-GmbH „umgehängt“ werden und danach entsprechend eine Tochter der M-GmbH sowie Schwester der T-KG sein. Es ist eine Übertragung der Anteile an der E-GmbH von der T-KG an die M-GmbH im Wege des § 6 Abs. 3 S. 3 EStG geplant. Das heißt, es findet eine unentgeltliche Übertragung der Beteiligung an der E-GmbH statt. Die E-GmbH ist Eigentümerin eines Grundstücks. Einschätzung: Grunderwerbsteuerlich sollte bei dem geplanten Vorgang eine nicht steuerbare Verkürzung der Beteiligungskette vorliegen. Frage: Teilen Sie diese Auffassung? Es wäre klasse, wenn Sie die Auskünfte mit entsprechenden Quellen hinterlegen könnten.
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